(vgl. §§ 5a und 7 der Vereinssatzung)
Übersicht
- Aufnahmegebühr
- Laufender Beitrag
- Miete von Sportgeräten
- Arbeitsstunden
- Erklärung
- Kündigung
- Download von Aufnahmeantrag und Beitragsordnung
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 60,00 € je Mitglied bzw. je Familie. Als Familie gelten hierbei nur Lebensgemeinschaften von zwei Erwachsenen mit mindestens einem Kind, welches
- sich im gleichen Haushalt befindet und
- noch minderjährig ist oder sich noch in der ersten Ausbildung befindet und
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Laufender Beitrag
Stand: 31.03.2017 |
in EURO |
Zeitraum |
Schülerklasse ***) |
4,50 |
monatlich |
Jugendklasse ***) |
6,00 |
monatlich |
Juniorenklasse ***) |
7,00 |
monatlich |
Damen/Herren (Schützenklasse) ***) |
10,00 |
monatlich |
Passive |
40,00 |
jährlich |
Familien *) |
22,00 |
monatlich |
Aufnahmegebühr **) |
60,00 |
einmalig |
*) Zwei Monatsbeiträge für Schützen zuzüglich 1,00 € |
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Die fälligen Beiträge werden in der Regel halbjährlich mittels Lastschriftverfahren eingezogen |
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Miete von Sportgeräten
Für die Nutzung von vereinseigenen Sportgeräten berechnen wir pro Monat:
Jugendklassen: | 3,00 € |
ab Schützenklasse: | 5,00 € |
Die Zahlung fällt bei Nutzung mehrerer Geräte nur einmal an.
Arbeitsstunden
Da die Schießsportanlage Vereinseigentum ist, wird von allen Mitgliedern verlangt, dass sie einen angemessenen praktischen Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Anlage und zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes leisten.
Lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 29.01.1982 hat jedes aktive und volljährige Mitglied jährlich 20 Pflichtarbeitsstunden abzuleisten.
Die Art der hierauf anrechenbaren Stunden bestimmt der Vorstand.
Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30.03.2001 sind ersatzweise je nicht abgeleisteter Stunde 10,00 Euro an den Verein zu entrichten.
Erklärung der Schießfreunde-Freischütz-Tell 1926 St. Tönis e.V.
Wir erklären, den Schießsport ausschließlich im Sinne der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. zu betreiben.
Für Bogenschützen: Auf Wunsch des Schützen kann auch eine Einzelmitgliedschaft beim DBSV/BVNW durchgeführt werden. Die Anmeldung hierzu ist jedem Schützen selbst vorbehalten. Auf Wunsch des Mitgliedes können die an diese Verbände zu zahlenden Beträge über den SFT eingezogen und abgeführt werden.
Kündigung
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.